Route2Bee · Stand: Oktober 2026 (Fassung 5)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der mobilen Anwendung Route2Bee (nachfolgend „App"), die von
Lukas Schachtmaier & Johann Warkentin GbR
honeyapps
Rosenstraße 19
38550 Isenbüttel
Deutschland
Telefon: +49 174 9783003
E-Mail: info@honeyapps.de
(nachfolgend „Anbieter") bereitgestellt wird. Sie gelten ebenso für die Web-App unter route2bee.de (Ziffer 2); Bestimmungen zur „App" gelten für die Web-App entsprechend, soweit sie nicht ausdrücklich nur die mobile Anwendung betreffen (z. B. GPS-Aufzeichnung, Store-Bedingungen).
Mit der Registrierung oder Nutzung der App erkennst du diese AGB an. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB); für Unternehmer gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 17.
Verhältnis zu Apple / Google: Die Nutzung der App über den Apple App Store unterliegt zusätzlich den Lizenzbedingungen für Standardprogramme (Apple Licensed Application End User License Agreement, abrufbar unter https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/dev/stdeula/). Die Nutzung über Google Play unterliegt den Google-Play-Nutzungsbedingungen. Apple Inc. bzw. Google LLC sind nicht Vertragspartei dieser AGB und tragen keine Verantwortung für die App oder daraus resultierende Ansprüche. Apple bzw. Google sind jedoch als Drittbegünstigte berechtigt, die jeweiligen Store-Lizenzbedingungen gegen den Nutzer durchzusetzen.
Route2Bee ist eine Fahrtenbuch-App für mobile Endgeräte (iOS und Android), die folgende Kernfunktionen bietet:
Web-App: Mit einem aktiven Premium-Abonnement kannst du dein Fahrtenbuch zusätzlich im Browser unter route2bee.de nutzen – Fahrten ansehen, nachtragen und bearbeiten, Auswertungen und Exporte erstellen (zusätzlich als Excel-Datei und Jahresarchiv). Fahrten aufzeichnen kann nur die App auf dem Smartphone. Registrierung und Abschluss von Premium sind nur in der App möglich. Die Web-App ist eine Zusatzleistung von Premium; ihr Funktionsumfang kann von der App abweichen. Aus Sicherheitsgründen endet eine Anmeldung im Browser nach einer Zeit ohne Aktivität.
Weiterentwicklung und Änderungen: Der Anbieter entwickelt die App laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt — insbesondere die Anpassung an neue Betriebssystem-Versionen oder Store-Vorgaben, Sicherheit, Rechtsänderungen, technische Weiterentwicklung oder die Änderung von Drittanbieter-Diensten — und dir dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Über Änderungen, die deine Nutzungsmöglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, informieren wir dich rechtzeitig in der App oder per E-Mail (§ 327r BGB). In diesem Fall kannst du den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information oder nach der Änderung, je nachdem, was später ist, unentgeltlich beenden. Für ein laufendes Premium-Abonnement bleiben die Kernfunktionen (automatische Fahrtenerkennung, Export, Cloud-Synchronisierung) für den bezahlten Zeitraum erhalten.
Zur Nutzung der App ist eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort oder die Anmeldung über Apple bzw. Google erforderlich. Du bist verpflichtet:
Es ist nicht gestattet, Konten auf andere Personen zu übertragen oder mehrere Konten für dieselbe Person anzulegen. Die Registrierung und Nutzung setzen voraus, dass du mindestens 18 Jahre alt (volljährig) bist.
Kostenlose Nutzung: Die App kann kostenlos für insgesamt bis zu 20 Fahrten genutzt werden. Gezählt werden alle gespeicherten Fahrten, automatisch erkannte wie manuell angelegte; auch Fahrten, die du selbst löschst, zählen weiter. Fahrten, die die App selbst verwirft (etwa als Fehlerkennung), zählen nicht. Weitere Fahrten erfordern ein aktives Premium-Abonnement. Bereits gespeicherte Fahrten bleiben dir auch ohne Abonnement erhalten. PDF- und CSV-Berichte sowie den vollständigen Datenexport (JSON) erstellst du in der App auch ohne Abonnement; DATEV-Export, Eigenbeleg-PDF und die Web-App setzen ein aktives Premium-Abonnement voraus.
Premium-Abonnement: Für unbegrenzte Fahrten ist ein Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit erforderlich.
Kostenloser Testzeitraum: Sofern im jeweiligen Store angeboten, kannst du das Monatsabonnement für den dort angezeigten Zeitraum (derzeit ein Monat) kostenlos testen; zum Partner-Jahresabonnement siehe Ziffer 13a. Der Testzeitraum steht nur Nutzern zu, die noch kein Premium-Abonnement hatten, und nur einmal je Apple-ID bzw. Google-Konto. Während des Tests hast du den vollen Premium-Umfang. Nach Ablauf geht der Test automatisch in das kostenpflichtige Abonnement über, sofern du nicht mindestens 24 Stunden vor Ende des Testzeitraums über die Abo-Einstellungen deines Stores kündigst. Im Test aufgezeichnete Fahrten bleiben dir erhalten; ohne aktives Abonnement werden anschließend lediglich keine neuen Fahrten über das kostenlose Kontingent hinaus aufgezeichnet.
Angebote und Gutschriften: Der Anbieter kann zeitlich befristete Angebote, Rabatte oder Gutschriften (z. B. aus dem Empfehlungsprogramm, Ziffer 13) gewähren. Sie haben keinen Geldwert, werden nicht ausgezahlt, sind nicht übertragbar und können bei Missbrauch widerrufen werden.
Preisänderungen: Der Anbieter kann die Preise für künftige Abrechnungszeiträume ändern, etwa bei geänderten Store-Gebühren, Steuern oder Kosten für Dienstleister. Du wirst mindestens 30 Tage im Voraus informiert; eine Erhöhung gilt erst für Verlängerungen nach Ablauf dieser Frist und, soweit der Store dies vorsieht, nur mit deiner Zustimmung. Du kannst das Abonnement bis zum Wirksamwerden kündigen.
Widerrufsrecht: Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Lukas Schachtmaier & Johann Warkentin GbR, honeyapps, Rosenstraße 19, 38550 Isenbüttel, Telefon +49 174 9783003, E-Mail info@honeyapps.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs: Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Kein vorzeitiges Erlöschen: Bei einem Abonnement erlischt das Widerrufsrecht nicht vorzeitig.
Käufe über Apple und Google: Abonnements werden über den Apple App Store bzw. Google Play abgeschlossen und abgerechnet. Bei Käufen im App Store ist Apple dein Vertragspartner für den Kauf; Widerruf und Erstattung richten sich dann nach den Bedingungen von Apple (reportaproblem.apple.com). Bei Käufen über Google Play kannst du den Widerruf uns gegenüber erklären; die Erstattung wird über Google Play abgewickelt (Play Store → Kontodetails → Rückerstattung anfragen).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, dann fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück.)
An: Lukas Schachtmaier & Johann Warkentin GbR, honeyapps, Rosenstraße 19, 38550 Isenbüttel, E-Mail: info@honeyapps.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / den Kauf der folgenden Waren (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Unzutreffendes streichen.
Die Nutzung der automatischen Fahrtenerkennung setzt voraus, dass du der App dauerhaften Zugriff auf deinen Standort (auch im Hintergrund) gewährst. Dies ist eine technische Voraussetzung für die Kernfunktion der App.
Du darfst die App nur auf Geräten nutzen, die du kontrollierst, und nur zur Aufzeichnung deiner eigenen Fahrten oder solcher Fahrten, für die dir die betroffenen Personen zugestimmt haben. Du bist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Verwendung des GPS-Trackings in deinem Fahrzeug und auf deinen Fahrten den geltenden Gesetzen entspricht, insbesondere:
Technische Voraussetzungen und Einschränkungen: Die automatische Fahrtenerkennung arbeitet mit GPS-Hintergrundtracking, das von Betriebssystem-Funktionen abhängig ist, die der Anbieter nicht kontrolliert. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin:
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass jede Fahrt erkannt, vollständig oder mit exakter Strecke aufgezeichnet wird. Du bist verpflichtet, deine Fahrten regelmäßig zu prüfen und fehlende oder fehlerhafte Fahrten zu ergänzen bzw. zu korrigieren.
Du verpflichtest dich, die App nicht zu folgenden Zwecken zu nutzen:
Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Cloud-Funktionen an, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt. Die App nutzt GPS-basierte Hintergrundprozesse, deren Ausführung vom Betriebssystem kontrolliert wird; eine vollständige und lückenlose Aufzeichnung aller Fahrten kann daher technisch nicht garantiert werden.
Datensicherung: Deine Fahrten werden lokal auf deinem Gerät gespeichert und, sofern aktiviert, in die Cloud synchronisiert. Für die Sicherung deiner Daten bist du selbst verantwortlich. Du bist verpflichtet, deine Fahrten regelmäßig zu exportieren (PDF, CSV, DATEV oder JSON) — insbesondere vor einem Gerätewechsel, vor der Abmeldung und vor der Löschung deines Kontos. Der Anbieter empfiehlt, die Cloud-Synchronisierung aktiviert zu lassen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter oder verlorener Daten besteht nicht.
9.1 Was die App tut: Route2Bee ist ein Hilfsmittel, mit dem du dein Fahrtenbuch selbst führst. Geschuldet ist die Bereitstellung der in dieser Ziffer und in Ziffer 2 beschriebenen Funktionen — nicht ein bestimmter steuerlicher Erfolg. Die folgenden Funktionen beschreiben, was die App technisch tut; sie sind keine Zusicherung, dass deine Aufzeichnungen bestimmten steuerlichen Anforderungen genügen:
9.2 Deine Verantwortung: Für dein Fahrtenbuch und alles, was du daraus einreichst, bist allein du verantwortlich. Das gilt insbesondere für:
9.3 Pauschalen und Voreinstellungen: In der App hinterlegte Kostensätze — derzeit 0,30 € je gefahrenem Kilometer für Dienst- und Geschäftsfahrten und 0,38 € je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg (Entfernungspauschale) — sowie vorgeschlagene Konten für DATEV-Exporte sind Voreinstellungen ohne Gewähr für deinen Einzelfall. Sie gelten nicht für jeden Steuerpflichtigen und können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Du kannst sie in der App anpassen und musst sie vor der Verwendung prüfen. Für die von dir verwendeten Sätze und die geltend gemachten Beträge bist du allein verantwortlich.
9.4 Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Der Anbieter ist kein Steuerberater und erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Inhalte in der App, auf der Website (z. B. Ratgeber-Artikel) und im Support sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Die App entscheidet nicht, ob eine Fahrt steuerlich abziehbar ist oder ob dein Fahrtenbuch den Anforderungen deines Finanzamts genügt. Im Zweifel wende dich an einen Steuerberater.
9.5 Keine Gewähr für Anerkennung: Ob ein mit der App geführtes Fahrtenbuch anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Finanzamt, eine Betriebsprüfung, ein Steuerberater, ein Arbeitgeber oder sonstige Dritte die mit der App erstellten Aufzeichnungen oder die von dir gewählte Fahrtenbuchmethode anerkennen. Die Anerkennung hängt maßgeblich von Umständen in deinem Verantwortungsbereich ab (Ziffer 9.2). Die Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen richtet sich nach Ziffer 10.
Diese Ziffer gilt nur, wenn du die Funktion nutzt — als Besitzer mit dem Erstellen einer Einladung, als Fahrer/in mit dem Annehmen.
9a.1 Funktion: Mit aktivem Premium – per Abonnement (Ziffer 4) oder als Premium-Prämie – kannst du bis zu drei Personen zu einem deiner Fahrzeuge einladen. Jede eingeladene Person nutzt ein eigenes Konto und braucht zum Annehmen der Einladung ebenfalls aktives Premium; auch der Besitzer muss zu diesem Zeitpunkt noch Premium haben, sonst ist die Einladung nicht mehr gültig. Fahrten bleiben im Konto der Person, die sie aufzeichnet. Der Besitzer sieht die Fahrten der Fahrer/innen mit seinem Fahrzeug aus der Zeit ihrer Mitgliedschaft in seinem Fahrtenbuch des Fahrzeugs; welche Angaben das sind, steht in der Datenschutzerklärung (Ziffer 9a). Kennzeichen, Stammdaten und Tachostand des Fahrzeugs pflegt nur der Besitzer.
9a.2 Kilometerstand: Bei geteilten Fahrzeugen schreibt unser Server den Kilometerstand aus den Strecken der Fahrten aller Fahrer/innen und den Tacho-Korrekturen des Besitzers fort. Wird eine Fahrt verspätet übertragen oder geändert, kann sich der Kilometerstand späterer Fahrten ändern; das wird protokolliert. Ziffer 9.2 gilt entsprechend: Gleiche den Kilometerstand als Besitzer regelmäßig mit dem Tacho ab.
9a.3 Doppelt aufgezeichnete Fahrten: Erkennt der Server dieselbe Fahrt auf mehreren Geräten, zählt bis zur Klärung nur eine Aufzeichnung. Jede beteiligte Person kann festlegen, wer gefahren ist; die übrigen Aufzeichnungen werden dann als gelöscht markiert. Diese Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden.
9a.4 Pflichten des Besitzers: Lade nur Personen ein, die du vorab informiert hast und die mit der Einsicht in ihre Fahrten einverstanden sind. Nutze das gemeinsame Fahrtenbuch nur für die Fahrtenbuchführung, nicht zur Überwachung oder Leistungskontrolle (Ziffer 7). Lädst du Beschäftigte ein, bist du als Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die arbeits- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (etwa Freiwilligkeit, Information der Beschäftigten und gegebenenfalls die Beteiligung eines Betriebsrats).
9a.5 Austritt, Entfernen, Löschung: Fahrer/innen können jederzeit austreten; der Besitzer kann sie jederzeit entfernen. Neue Fahrten laufen dann nicht mehr auf das Fahrzeug; Fahrten aus der Mitgliedszeit bleiben im Fahrtenbuch des Besitzers. Löscht eine eingeladene Person ihr Konto, werden ihre Fahrten gelöscht; soweit es für den Kilometerstand des Fahrzeugs nötig ist, bleiben im Fahrtenbuch des Besitzers nur Zeitraum und Kilometer als Platzhalter, ohne Adressen und ohne Bezug zu ihrem Konto — insoweit abweichend von Ziffer 14.5. Endet das Premium des Besitzers oder einer eingeladenen Person, bleiben bestehende Mitgliedschaften und das gemeinsame Fahrtenbuch erhalten; für weitere Fahrten gilt Ziffer 4 (kostenlose Nutzung bis 20 Fahrten). Neue Einladungen und das Annehmen einer Einladung sind nur mit Premium möglich.
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst (Kardinalpflicht) — ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.4 Vorbehaltlich der Ziffern 10.1 und 10.2 — also nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommener Garantie oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — haftet der Anbieter insbesondere nicht für:
10.5 Soweit der Anbieter für den Verlust von Daten haftet, ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch dich (Ziffer 8) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.7 Deine gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte (§§ 327 ff. BGB) bleiben unberührt; für Schadensersatz gelten die Ziffern 10.1 bis 10.6.
Du stellst den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer von dir zu vertretenden Verletzung dieser AGB oder geltenden Rechts gegen den Anbieter geltend machen — insbesondere, wenn du mit der App Personen oder Fahrzeuge ohne die erforderliche Zustimmung erfasst hast, die App rechtswidrig nutzt oder gegenüber Finanzamt, Arbeitgeber oder anderen Dritten unrichtige oder unvollständige Angaben machst (etwa zu Fahrtzweck, Anlass, Geschäftspartner oder Kilometerstand) bzw. Aufzeichnungen aus der App unrichtig verwendest. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit du die Verletzung nicht zu vertreten hast. Du wirst den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen und ihm alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Alle Rechte an der App, einschließlich des Quellcodes, der Grafiken, des Designs und der Marke „Route2Bee", liegen beim Anbieter. Die Nutzung der App gewährt dir ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht für deine eigenen privaten oder geschäftlichen Zwecke auf Geräten, die du kontrollierst.
Hinweis zu Drittmarken: DATEV ist eine eingetragene Marke der DATEV eG. Lexoffice ist eine eingetragene Marke der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG. Route2Bee ist kein Produkt von DATEV oder Lexoffice und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesen Unternehmen. Die Bezeichnungen werden ausschließlich zur Beschreibung der Exportformat-Kompatibilität verwendet.
Kartendarstellung: Die Kartenausschnitte in der Fahrtenliste stammen von MapTiler und beruhen auf Daten von OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, lizenziert unter der Open Database License). Die Kartenansicht einer einzelnen Fahrt nutzt auf iOS Apple Karten und auf Android Google Maps. Für diese Kartendienste gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Welche Kartendaten dabei abgerufen werden und was dabei übertragen wird, steht in der Datenschutzerklärung.
13.1 Teilnahme: Jeder registrierte Nutzer erhält in der App einen persönlichen Einladungscode, den er auch als Einladungslink weitergeben kann. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos; der werbende Nutzer („Werber") muss dafür selbst kein Abonnement abschließen.
13.2 Einlösen: Eine eingeladene Person („Geworbener") kann einen Einladungscode in der App eintragen, solange sie für Premium noch nichts bezahlt hat; ein kostenloser Testzeitraum gilt nicht als Bezahlung. Wer ein bereits bezahltes Abonnement in sein Konto übernimmt (etwa über „Käufe wiederherstellen"), gilt als zahlender Kunde. Jedes Konto kann nur einmal eingeladen werden; der eigene Code kann nicht eingelöst werden. Hat der Werber die Höchstzahl nach Ziffer 13.6 erreicht, kann sein Code vorübergehend nicht eingelöst werden.
13.3 Voraussetzung: Die Leistungen nach Ziffer 13.4 und 13.5 setzen voraus, dass der Geworbene nach dem Einlösen ein Premium-Jahresabonnement abschließt und der erste Jahresbetrag tatsächlich abgerechnet wird. Ein Wechsel vom Monats- auf das Jahresabonnement genügt, sobald der erste Jahreszeitraum bezahlt ist. Ein Monatsabonnement, ein kostenloser Testzeitraum oder Gratiszeitraum sowie ein über die Familienfreigabe geteiltes Abonnement lösen keine Leistungen aus.
13.4 Geschenk für den Geworbenen: Der Geworbene erhält 3 Monate Premium zusätzlich. Dazu verschiebt der Anbieter das nächste Verlängerungsdatum seines Jahresabonnements beim jeweiligen Store kostenlos um 90 Tage; der nächste Jahresbetrag wird entsprechend später fällig. Im Kaufdialog des Stores wird der reguläre Jahrespreis angezeigt; die Verschiebung erfolgt nach dem Kauf, in der Regel innerhalb weniger Minuten. Ist sie aus technischen Gründen nicht sofort möglich, wird das Geschenk gutgeschrieben und nachgeholt, spätestens als Premium-Zugang im Anschluss an das bezahlte Abonnement.
13.5 Prämie für den Werber: Der Werber erhält 3 Monate Premium. Die Prämie wird frühestens 14 Tage nach dem Kauf des Geworbenen fällig und in der Regel am darauffolgenden Tag gutgeschrieben, sofern der Kauf zu diesem Zeitpunkt nicht widerrufen, erstattet oder anderweitig rückabgewickelt ist. Hat der Werber ein laufendes Premium-Abonnement, verschiebt der Anbieter dessen Verlängerungsdatum kostenlos um 90 Tage (beim Monatsabonnement entfallen die nächsten Abbuchungen, beim Jahresabonnement verlängert sich der Zeitraum). Hat der Werber kein Abonnement, wird die Prämie als Premium-Zugang für 3 Monate freigeschaltet. Die Stores erlauben höchstens zwei Verschiebungen je Kunde und rollierendem Jahr; ist eine Verschiebung deshalb oder aus anderen technischen Gründen nicht möglich, wird die Prämie gutgeschrieben und nachgeholt, spätestens als Premium-Zugang im Anschluss an das bezahlte Abonnement.
13.6 Höchstzahl: Je Werber zählen innerhalb von 365 Tagen höchstens zwei Einladungen, bei denen der Geworbene ein Jahresabonnement abgeschlossen hat — einschließlich solcher, deren 14-tägige Wartezeit noch läuft; maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt des Kaufs. Käufe, die vor Fälligkeit der Prämie rückabgewickelt werden, zählen nicht mit. Schließt ein Geworbener ein Jahresabonnement ab, während die Höchstzahl erreicht ist, erhält der Geworbene sein Geschenk dennoch; der Werber erhält dafür keine Prämie, auch wenn eine der mitgezählten Einladungen später rückabgewickelt wird.
13.7 Rückabwicklung: Wird der Kauf des Geworbenen widerrufen, erstattet oder anderweitig rückabgewickelt, entfällt das Geschenk des Geworbenen; gutgeschriebene, noch nicht genutzte Geschenk-Monate werden gestrichen. Die Prämie des Werbers entfällt, wenn dies vor ihrer Fälligkeit (Ziffer 13.5) geschieht; eine bereits fällige Prämie bleibt dem Werber erhalten. Ziffer 13.9 (Missbrauch) bleibt unberührt.
13.8 Kein Geldwert: Prämien und Geschenke haben keinen Geldwert, werden nicht ausgezahlt, sind nicht übertragbar und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Gutschrift (Verschiebung des Verlängerungsdatums, Guthaben oder Premium-Zugang) besteht nicht.
13.9 Missbrauch: Der Werber gibt seinen Code eigenverantwortlich weiter und nur an Personen, die damit einverstanden sind. Nicht zulässig sind insbesondere Selbstwerbung über mehrere Konten, das Anlegen von Konten ohne echte Nutzungsabsicht, das Einlösen des eigenen Codes, die massenhafte oder unaufgeforderte Verbreitung von Codes (Spam), Werbung mit irreführenden Angaben über Route2Bee (etwa zu Steuervorteilen) sowie das Ausnutzen technischer Fehler. Bei begründetem Verdacht darf der Anbieter Prämien und Geschenke zurückhalten oder entziehen, bereits gewährte widerrufen und beteiligte Konten vom Programm ausschließen.
13.10 Stores: Apple und Google sind weder Veranstalter noch Sponsoren des Programms. Verschiebungen werden über die Schnittstellen der Stores ausgeführt; lehnt ein Store eine Verschiebung ab oder verzögert sie, wird die Leistung nach Ziffer 13.4 bzw. 13.5 nachgeholt.
13.11 Änderung und Beendigung: Der Anbieter kann das Programm für künftige Einlösungen ändern oder beenden; Änderungen kündigt er in der App an. Bis dahin verdiente Prämien und Geschenke bleiben erhalten; für bereits eingelöste Codes gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Einlösung. Ziffer 15 bleibt für alle übrigen Bestimmungen unberührt.
13.12 Bisherige Bedingungen: Für Codes, die über eine App-Version vor 1.0.67 eingelöst wurden (dort werden beim Einlösen noch die bisherigen Bedingungen angezeigt), gelten diese unverändert fort: Der Werber erhält 3 Monate Premium, wenn der Geworbene ein Jahresabonnement ohne Testzeitraum abschließt oder sein Abonnement 90 Tage nach dem Abschluss noch ununterbrochen aktiv ist; die Höchstzahl nach Ziffer 13.6 gilt dafür nicht, ein Geschenk für den Geworbenen ist nicht vorgesehen.
13.13 Sichtbarkeit: Der Werber sieht in seiner Einladungsliste den Vornamen des Geworbenen und den Stand der Einladung (z. B. „Code eingelöst", „Jahresabo abgeschlossen", „Prämie gutgeschrieben" oder „keine Prämie"); Einzelheiten in der Datenschutzerklärung, Ziffer 9.
13.14 Kontolöschung: Löscht der Werber oder der Geworbene sein Konto, bevor ein Geschenk oder eine Prämie nach Ziffer 13.4 bzw. 13.5 gewährt wurde, entfällt diese Leistung; bereits gewährte Leistungen bleiben unberührt.
13a.1 Worum es geht: Der Anbieter arbeitet mit Partnern zusammen, etwa Creatorn in sozialen Medien. Jeder Partner erhält einen eigenen Code (z. B. „ANNA"), den er auch als Link weitergeben kann. Wer einen Partner-Code in der App einlöst, bekommt in der App statt des regulären Jahresabonnements das Partner-Jahresabonnement angeboten.
13a.2 Partner-Jahresabonnement: Das Partner-Jahresabonnement ist ein eigenes Abonnement im Apple App Store bzw. Google Play Store zu einem gegenüber dem regulären Jahresabonnement ermäßigten Preis (in Deutschland derzeit 71,99 € statt 79,99 € pro Jahr, inkl. MwSt.). Es ist nicht in allen Ländern erhältlich; wo der Store es nicht anbietet, gilt das reguläre Angebot. Sofern der Store es gewährt, beginnt es mit einem kostenlosen Testzeitraum von einem Monat; danach geht es automatisch in das kostenpflichtige Jahresabonnement über, sofern du nicht mindestens 24 Stunden vor Ende des Testzeitraums über die Abo-Einstellungen deines Stores kündigst. Maßgeblich sind Preis und Testzeitraum, die dir vor dem Kauf in der App und im Kaufdialog des Stores angezeigt werden. Im Übrigen gilt Ziffer 4 (Abrechnung, Verlängerung, Kündigung, Preisänderungen).
13a.3 Wer einlösen kann: Partner-Codes sind ein Angebot für Neukunden. Einlösen kann, wer noch kein Premium-Abonnement hatte — auch ein früherer kostenloser Testzeitraum und ein in das Konto übernommenes Abonnement zählen als Abonnement. Je Konto kann nur ein Code eingelöst werden; ein Partner-Code ist nicht mit einem Einladungscode nach Ziffer 13 oder anderen Aktionen kombinierbar. Das Partner-Angebot steht in der App bereit, bis du ein Abonnement abschließt; das gilt auch, wenn der Anbieter den Code inzwischen für neue Einlösungen beendet hat (Ziffer 13a.6).
13a.4 Dauer des Vorteils: Der ermäßigte Preis gilt für das Partner-Jahresabonnement, solange es ununterbrochen fortbesteht. Erhöht der Anbieter die Preise nach Ziffer 4, erhöht er den Preis des Partner-Jahresabonnements prozentual höchstens im gleichen Umfang wie den des regulären Jahresabonnements. Endet das Abonnement, besteht kein Anspruch darauf, es später erneut zum Partnerpreis abzuschließen.
13a.5 Kein Geldwert, Missbrauch: Der Vorteil hat keinen Geldwert, wird nicht ausgezahlt und ist nicht übertragbar. Ziffer 13.9 (Missbrauch) gilt entsprechend.
13a.6 Änderung und Beendigung: Der Anbieter kann einzelne Partner-Codes oder das Angebot insgesamt jederzeit für neue Einlösungen beenden. Bereits abgeschlossene Partner-Jahresabonnements bleiben davon unberührt.
13a.7 Partner und Stores: Partner sind nicht berechtigt, im Namen des Anbieters Zusagen zu machen, etwa zu Steuervorteilen oder zur Anerkennung durch Finanzbehörden; maßgeblich sind allein diese AGB und die Angaben in der App. Apple und Google sind weder Veranstalter noch Sponsoren des Angebots. Welcher Partner-Code eingelöst wurde, speichert der Anbieter zur Gewährung des Angebots und zur Abrechnung mit den Partnern; Partner erfahren davon nur Gesamtzahlen (Datenschutzerklärung, Ziffer 9).
14.1 Durch dich: Der kostenlose Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Du kannst ihn jederzeit beenden, indem du dein Konto in der App unter Einstellungen → „Konto & Daten löschen" oder in der Web-App unter „Konto & Sicherheit" löschst oder uns unter info@honeyapps.de kontaktierst. Ein laufendes Premium-Abonnement musst du zusätzlich im jeweiligen Store kündigen (Ziffer 4).
14.2 Durch den Anbieter: Der Anbieter kann den kostenlosen Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail an deine hinterlegte Adresse ordentlich kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung kannst du deine Fahrten weiter exportieren; der Anbieter weist dich in der Kündigung darauf hin. Ein laufendes Premium-Abonnement bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums bestehen; kann der Anbieter die Leistung für einen bezahlten Zeitraum nicht mehr erbringen, wird das darauf entfallende Entgelt anteilig erstattet.
14.3 Einstellung der App: Der Anbieter kann den Betrieb der App insgesamt einstellen. Er kündigt dies mindestens 3 Monate vorher per E-Mail oder in der App an und stellt sicher, dass du deine Daten bis zur Einstellung exportieren kannst. Ziffer 14.2 Satz 2 gilt entsprechend.
14.4 Sperrung und außerordentliche Kündigung: Der Anbieter kann dein Konto sperren oder den Vertrag fristlos kündigen, wenn du schwerwiegend oder wiederholt gegen diese AGB verstößt, das Empfehlungsprogramm missbrauchst oder dies zum Schutz anderer Nutzer oder der Systeme des Anbieters erforderlich ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Seiten unberührt.
14.5 Folgen der Beendigung: Mit der Beendigung wird dein Konto mit allen Daten vollständig und unwiderruflich gelöscht — einschließlich finalisierter Fahrten, Wegpunkte und Audit-Log (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung, Ziffer 12). Der Anbieter bewahrt nichts auf. Einzige Ausnahme: Warst du Fahrer/in eines geteilten Fahrzeugs, bleiben im Fahrtenbuch des Besitzers, soweit für den Kilometerstand nötig, Zeitraum und Kilometer deiner Fahrten als Platzhalter, ohne Adressen und ohne Bezug zu deinem Konto (Ziffer 9a.5). Exportiere dein Fahrtenbuch vor der Löschung, wenn du es für steuerliche Zwecke benötigst (Ziffer 9).
15.1 Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt — insbesondere Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, neue oder geänderte Funktionen der App, geänderte Vorgaben der App Stores oder ein Wechsel von Dienstleistern — und die Änderung dich nicht unangemessen benachteiligt.
15.2 Wesentliche Änderungen: Änderungen, die den Vertrag zu deinen Lasten wesentlich verändern (etwa Entgelte, Leistungsumfang, Haftung oder Kündigung), werden nur wirksam, wenn du ihnen ausdrücklich zustimmst. Der Anbieter legt dir die geänderten AGB dazu in der App zur Zustimmung vor. Stimmst du nicht zu, gelten für dich die bisherigen AGB weiter; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall nach Ziffer 14.2 kündigen.
15.3 Sonstige Änderungen: Redaktionelle Änderungen, gesetzlich zwingende Anpassungen und Änderungen, die ausschließlich zu deinem Vorteil sind, teilt dir der Anbieter mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden per E-Mail oder in der App mit. Du kannst den Vertrag bis zum Wirksamwerden jederzeit kündigen. Alle übrigen Änderungen werden nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt Ziffer 17.
Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Bei Fragen oder Beschwerden erreichst du uns unter info@honeyapps.de.
Nutzt du die App als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt ergänzend und vorrangig:
Vertragssprache: Diese AGB gibt es auf Deutsch und auf Englisch. Maßgeblich ist die Fassung in der Sprache, in der du die App nutzt und die dir dort angezeigt wird. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bzw. im EWR gelten in jedem Fall die zwingenden Verbraucherrechte, insbesondere das Widerrufsrecht (Ziffer 5) und die gesetzliche Haftung (Ziffer 10).
Höhere Gewalt: Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfälle von Stores, Cloud-Anbietern oder Netzen, behördliche Anordnungen, Naturereignisse).
Übertragung: Der Anbieter darf diesen Vertrag im Zusammenhang mit einer Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der in alle Rechte und Pflichten eintritt; du wirst darüber informiert und kannst den Vertrag in diesem Fall kündigen.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Lukas Schachtmaier & Johann Warkentin GbR
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